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Grundbegriffe der Pflege

Fast zwei Millionen Pflegebedürftige werden zuhause von Angehörigen oder Pflegediensten betreut, versorgt und gepflegt. Wir helfen Ihnen die zum Teil sehr bürokratisch und missverständlich klingenden Begriffe im Zusammenhang mit der Pflege zu verstehen.

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Demenz
Warnzeichen und Risikofaktoren

Demenz ist ein chronischer, meist schleichend fortschreitender hirnorganischer Prozess, bei dessen Abbau von Nervenzellen wichtige geistige Fähigkeiten unwiederbringlich und bisher unheilbar verloren gehen. Momentan sind die genauen Ursachen der Demenz nicht bekannt.

Warnzeichen, die Sie nicht ignorieren sollten sind u. a.:

  • Verhaltensstörungen und -änderungen
  • Wahrnehmungs- und Sprachstörungen
  • Unruhezustände
  • Depressive Verstimmungen
  • Störungen der Orientierungsfähigkeit
  • Störungen des Kurzzeitgedächtnisses
  • Eingeschränkte Koordinationsfähigkeit

Als zur Zeit bekannte Risikofaktoren gelten u. a.:

  • Vererbung und hohes Lebensalter
  • Bluthochdruck und Diabetes
  • Soziale Vereinsamung
  • Geistige und/oder körperliche Antriebslosigkeit
  • Alkohol- und Nikotinsucht
Informationen des Bundesforums Ambulante Pflege

Demenz Formen

Die am weitesten verbreitete Form ist der Alzheimertyp. 20 % erkranken an der durchblutungsbedingten (vaskulären) Demenz. Weitere Formen sind die Lewy-Körperchen-Demenz, die frontotemporale Demenz (Morbus Pick) sowie die Parkinson-Demenz.

Die Ursache des Alzheimertypus‘ ist bisher nicht sicher bekannt. Über Jahre hinweg finden für den Betroffenen unbemerkt Veränderungen im Gehirn statt: Sowohl Nervenzellen, als auch deren Verbindungen und der Austausch von Botenstoffen werden langsam aber stetig geschädigt. Erst, wenn Orte im Gehirn betroffen sind, wo Informationen „verschaltet“ werden, treten Symptome auf. Der Krankheitsverlauf ist schleichend und fortschreitend.

Die vaskuläre Demenz wird durch Durchblutungsstörungen hervorgerufen: Die Unterbrechung der Durchblutung führt zu einer Funktionsminderung eines Hirnbereiches. Es können alle Symptome auftreten, von Desorientierung, über Sprach- bis hin zu Wahrnehmungsstörungen. Im Krankheitsverlauf gibt es „gute“ und „schlechtere“ Tage.

Frontotemporale Demenzen haben ihre Ursache im Abbau von Nervenzellen im Stirn- und Schläfenbereich. Veränderungen der Persönlichkeit und des Sozialverhalten sind typisch für den Beginn dieser Demenzform.

Der Behandlungserfolg bei sog. Demenzformen, die bspw. aus Stoffwechselstörungen resultieren oder Krankheiten, die lediglich demenzähnliche Symptome zeigen, sind sehr stark von der richtigen Diagnose abhängig und von den oben genannten Demenzformen zu unterscheiden.

Informationen der Stadt Dresden, Diagnose Demenz

Demenz
Handlungsempfehlungen

Grundsätzlich sollten Sie niemals vergessen, dass der an Demenz Erkrankte nichts für sein Verhalten kann. Überforderungen, Erwartungsdruck oder Isolation verstärken lediglich die Symptome und beschleunigen den Krankheitsverlauf. Das geordnete Umfeld hat einen wesentlichen und positiven Einfluss auf den Erkrankten.

Tipps zum Wohnumfeld:

  • Beschriften Sie Türen, Schränke und Alltagsgegenstände
  • Entfernen Sie Zimmerschlüssel, beseitigen und sichern Sie Gefahrenquellen, z. B. den Herd, die Steckdosen, Treppen
  • Sorgen Sie für Orientierungshilfen, z. B. durch kleine Schilder, Streifen und Pfeile auf dem Boden oder den Wänden
  • Sorgen Sie für gute Beleuchtung in jedem Zimmer

Tipps zur Kommunikation:

  • Werden Sie nicht lauter, bleiben Sie ruhig, lösen Sie Konflikte durch Zuwendung und Verständnis
  • Stellen Sie einfache Ja/Nein-Fragen und warten Sie geduldig auf Antworten
  • Halten Sie im Gespräch Blickkontakt, begegnen Sie sich auf Augenhöhe
  • Formulieren Sie in nicht zu komplexen Hauptsätzen
  • Fördern Sie Emotionen durch Gesten und Berührungen, ohne diese zu erzwingen
  • Trainieren Sie durch Nachfragen das Gedächtnis
  • Holen Sie positive Erinnerungen aus der Vergangenheit hervor, z. B. durch Fotos oder Musik

Tipps zur Tagesgestaltung:

  • Fördern Sie das Selbstwertgefühl tagtäglich und behalten Sie alte Vorlieben bei
  • Sorgen Sie für Rituale und für einen regelmäßigen, pünktlichen Tagesablauf vom Aufstehen bis zum Zubettgehen
  • Platzieren Sie Kalender und Uhren gut sichtbar
  • Konzentrieren Sie sich immer auf eine Aktivität
  • Vermeiden Sie Kritik, Verbesserungen oder Diskussionen
Informationen des Bundesforums Ambulante Pflege

Zeitaufwendige Versorgung von Demenzerkrankten

Anfangs vergesslich, später in der eigenen Welt. So könnte man den Weg eines von 1,4 Millionen Menschen in Deutschland beschreiben, die an Demenz erkrankt sind. Die Herausforderungen, die Demenz an die Angehörigen stellt, sind sehr groß. Häufig zu groß.

„Eine ältere Dame, sie schrie die ganze Zeit, sie suchte ihren Mann, der schon lange verstorben war. Schwierig war es für Alle: Für diejenigen, die mit im Zimmer lagen, für die Pflegekräfte auf dieser Station, ebenso für die darüber und darunter. Die ganze Nacht hat die ältere Dame damit zugebracht, ihren verstorbenen Mann zu finden“, berichtet eine Krankenschwester von ihrer letzten Nachtschicht. Nur weil in dieser Nacht viel Ruhe herrschte, konnte sich das Stationsteam Zeit nehmen, individuell auf die Demenzpatientin zu reagieren. Die Alternative wäre das Verabreichen von Beruhigungs- und Schlafmitteln gewesen. In diesem Fall habe man sich jedoch Zeit nehmen können, hat die Patientin mit Tee versorgt und sie ihre Suche unter Aufsicht fortsetzen lassen. Da man das Gefühl der „Suche“ nicht unterbrach, hörte auch das Schreien alsbald auf.

An diesem Beispiel aus einem Krankenhaus wird deutlich: Die Pflege von Demenz-Betroffenen erfordert sehr viel Zeit und Personal. Jedoch ist dies eher eine seltene Ausnahme in Krankenhäusern: Der hohe Zeitaufwand verursacht Kosten, die die Krankenhäuser nicht leisten können, das Personal hat kaum die Möglichkeit täglich individuell zu reagieren. Krankenhäuser sind heute Unternehmen, die Gewinne erwirtschaften sollen.

Zuhause haben die Betroffenen und Angehörigen oft ebenso wenig Zeit. Denn gerade im fortgeschrittenen Stadium einer Demenz ist eine Versorgung rund um die Uhr nötig. Kaum eine Familie kann diese Versorgung ohne Hilfe von außen leisten.

Suchen Sie den Kontakt zu einem ambulanten Pflegedienst, der drei oder vier Mal am Tag kommt und Sie in der Demenzbetreuung unterstützt: Dies kann die Last deutlich mindern helfen.

Geldleistung

Geldleistungen sind eine Form der Pflegeleistungen (umgangssprachlich: „Pflegegeld“).

Geldleistungen erhält man nach Antrag bei und durch die Pflegekasse sowie bewilligter Pflegestufe, wenn zum Beispiel Familienangehörige oder Nachbarn die Pflege ehrenamtlich übernehmen. In diesem Fall wird dem Pflegebedürftigen die Geldleistung direkt ausgezahlt

 

  • Pflegegrad 1        0,00 €
  • Pflegegrad 2    316,00 €
  • Pflegegrad 3    545,00 €
  • Pflegegrad 4    728,00 €
  • Pflegegrad 5    901,00 €
Stand: 24.05.2018 Alle Angaben ohne Gewähr.

Grundpflege (Zeitschema)

Kombinationsleistung

Kombinationsleistungen sind eine Form der Pflegeleistungen (umgangssprachlich: „Pflegegeld„). Werden Geld- und Sachleistungen nebeneinander bezogen, spricht man von einer Kombinationsleistung.

Beispiel:
Einmal wöchentlich erhält Herr M. durch einen Pflegedienst Hilfe beim Baden. Dadurch werden die 689,00 € – seines Pflegegrad 2 nicht aufgebraucht. Sollte für das wöchentliche Bad oder Duschen bspw. 137,80 € (= Sachleistung 20% von 689,00 €) an den Pflegedienst direkt gezahlt, verbleiben die restlichen 80% auf die Geldleistung, also 551,20 € (= Geldleistung 80% von € 689,00 €,-), die Herrn M. direkt von der Pflegekasse überwiesen werden.

Stand: 24.05.2018. Alle Angaben ohne Gewähr.

Leistungskomplexe

… weitere Informationen folgen

Pflegegeld

Pflegegeld ist der Oberbegriff für Leistungen, die die Pflegekasse nach dem Antrag zahlt. Diese Leistungen sind

Umgangssprachlich werden häufig Geldleistungen als Pflegegeld bezeichnet, wodurch es regelmäßig zu Missverständnissen kommt.

Alle Angaben ohne Gewähr.

Pflegekosten

Pflegekosten für die Grundpflege werden innerhalb eines festgelegten Rahmens, den Pflegegraden, von der Pflegeversicherung (auch „Pflegekasse“ genannt) übernommen. Darüber hinaus gehende Beträge müssen privat bezahlt werden oder können durch eine private Pflegezusatzversicherung verringert werden. Einkommens- und Vermögensschongrenzen werden einer Einzelfallprüfung unterzogen.

Reichen die privaten Mittel jedoch nicht aus, springt unter bestimmten Umständen auch das Sozialamt ein. Ein Umstand ist, wenn Kinder nicht vorhanden sind oder aus zu belegenden wirtschaftlichen Gründen nicht zahlen können. Private Umstände im sog. „Innenverhältnis“ zwischen Eltern und Kindern müssen im Einzelfall über das Sozialgericht geklärt werden.

Hohe Einkommen der Pflegebedürftigen, auch aus Renten, Zinserträgen oder Mieten, sind anteilig für die Pflege aufzuwenden. Die Vermögensschongrenze liegt derzeit bei € 2.600,- (bei Ehepaaren bei € 3.214,-). Bei Überschreitung dieser Vermögensgrenze ist das Vermögen zur Pflegefinanzierung einzubringen.

Wo und von wem möchten Sie einmal gepflegt werden, falls Sie pflegebedürftig werden? *

Weitere Information gibt Ihr Pflegestützpunkt vor Ort oder fragen Sie uns!

Stand: 25.01.2014. Alle Angaben ohne Gewähr.
* TNS Infratest befragte im Auftrag der R+V Versicherung bundesweit vom 29. Mai bis zum 10. Juni 2013 1.701 Männer und Frauen zwischen 18 und 65 Jahren. Mehrfachnennungen waren möglich.

Pflegesachleistung

Pflegesachleistungen sind eine Form der Pflegeleistungen (umgangssprachlich: „Pflegegeld„). Von einer Pflegesachleistung spricht man, wenn ein Pflegebedürftiger in seiner eigenen Wohnung durch einen Pflegedienst gepflegt wird. Der Pflegedienst rechnet direkt mit der Pflegekasse ab.

Neben der Grundpflege leisten Pflegedienste ebenfalls Betreuung oder Hilfe im Haushalt. Die Pflegekasse übernimmt:

Beispiel:
Ein Pflegedienst kommt bspw. morgens und abends zur Körperpflege. Der Pflegedienst kostet bspw. € 860,- pro Monat. Die Pflegekasse zahlt dann 689,00 € im Pflegegrad 2, der Pflegebedürftige muss noch  171,00 € selbst tragen.

Bei einer dauerhaften Unterbringung in einem Pflegeheim liegen die Monatssätze höher. Stand: 23.05.2018. Alle Angaben ohne Gewähr.

Pflegegrad/Gutachten durch den MDK

Leistungen aus der Pflegeversicherung lassen sich beantragen, wenn man altersunabhängig auf Hilfe Anderer angewiesen ist. Die Höhe der Zuwendungen werden durch Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) ermittelt, sobald ein Antrag auf Leistungen bei der zuständigen Pflegekasse eingegangen ist. Es steht daraufhin ein Besuch der Mitarbeiter des MDK ins Haus. Die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen beauftragen den MDK als Beratungs- und Begutachtungsdienst, die privaten Pflegekassen bedienen sich des Gutachterdienstes Medicproof.

Anhand eines standardisierten Fragebogens prüft ein MDK-Gutachter beim Hausbesuch den Grad der Pflegebedürftigkeit. Im Anschluss wird hierüber ein Gutachten erstellt. Dieses Gutachten ist die Basis zur Einordnung in eine Pflegegrad und hat somit einen entscheidenden Einfluss auf die Höhe der Leistungen aus der Pflegeversicherung. Es werden die unten genannten Bereiche für die Feststellung des Pflegebedarfs herangezogen und unterschiedlich Gewichtet:

  • Selbstversorgung Körperpflege und Ernährung (40 %)
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (15%)
  • Umgang mit krankheitsspezifischen / therapiebedingten Anforderungen (20%)
  • Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte (15%)
  • Mobilität (10%)

Wie wird der Grad der Selbstständigkeit beurteilt?

Bei der Begutachtung wird der Grad der Selbstständigkeit des Menschen in sechs verschiedenen Bereichen beurteilt.

  • Mobilität: Wie selbstständig kann sich ein Mensch fortbewegen?
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie findet sich jemand in seinem Alltag örtlich und zeitlich zurecht? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen? Kann er Gespräche führen?
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie häufig benötigt ein Mensch Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, etwa aggressivem oder ängstlichem Verhalten?
  • Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich jemand im Alltag bei der Körperpflege sowie beim Essen und Trinken versorgen?
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Wie aufwändig ist die Unterstützung beim Umgang mit der Krankheit und bei Behandlungen, zum Beispiel bei der Gabe von Medikamenten und bei Verbandswechseln
    • Mobilität: Wie selbstständig kann sich ein Mensch fortbewegen?
    • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten: Wie findet sich jemand in seinem Alltag örtlich und zeitlich zurecht? Kann er für sich selbst Entscheidungen treffen? Kann er Gespräche führen?
    • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen: Wie häufig benötigt ein Mensch Hilfe aufgrund von psychischen Problemen, etwa aggressivem oder ängstlichem Verhalten?
    • Selbstversorgung: Wie selbstständig kann sich jemand im Alltag bei der Körperpflege sowie beim Essen und Trinken versorgen?
    • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen: Wie aufwändig ist die Unterstützung beim Umgang mit der Krankheit und bei Behandlungen, zum Beispiel bei der Gabe von Medikamenten und bei Verbandswechseln?
    • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig und bewusst kann ein Mensch noch seinen Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?
    • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte: Wie selbstständig und bewusst kann ein Mensch noch seinen Tagesablauf planen oder Kontakte pflegen?
    • Für jeden Bereich gibt der Gutachter je nach Beeinträchtigung der Selbstständigkeit Punkte. Die Höhe der Punktzahl ist dann entscheidend für den Pflegegrad.
Alle Angaben ohne Gewähr.

Pflegegrad/Widerspruch

Der Antragsteller kann gegen die Entscheidung der Pflegekasse Widerspruch erheben, wenn der Antrag auf Leistungen von der Pflegekasse abgelehnt wird, weil etwa die Pflegebedürftigkeit als nicht erheblich angesehen wird, oder wenn Leistungen nur in einem geringeren Umfang bewilligt werden, weil etwa nur Pflegegrad 2 statt Pflegegrad 3 festgestellt wird.

Die Widerspruchsfrist beträgt ein Monat und muss schriftlich oder mündlich zu Protokoll erfolgen. Diese Frist beginnt mit dem Zugang des Bescheides beim Adressaten. Der Widerspruch ist auch dann wirksam erhoben, wenn der Widerspruchsführer keine Gründe dafür angibt, warum er die Entscheidung der Pflegekasse für falsch hält, oder wenn er seine Gründe erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist nachgereicht hat. Es ist jedoch dringend zu raten, den Widerspruch zu begründen. Dazu sollte u. U. eine erfahrene Pflegekraft einer Sozialstation, der behandelnde Arzt oder ein Rechtsanwalt zu Rate gezogen werden. Auch Gewerkschaften oder Sozialverbände bieten Beratung und Hilfe an.

Musterwiderspruch:

Informationen lt. www.pflegewiki.de/wiki/Pflegestufe. Alle Angaben ohne Gewähr.

Pflege-TÜV und Pflegenoten – Was sie aussagen

„Welcher Pflegedienst ist wie gut?“ Zur Beantwortung dieser Frage muss man die Pflegequalität einschätzen können. Angehörige von Pflegebedürftigen sollen anhand einheitlicher Bewertungen sofort sehen können, ob die Pflegedienste gute Arbeit leisten, ob noch Entwicklungspotenzial besteht oder Missstände abgestellt werden müssen: Pflege unter der Lupe – mehr Transparenz! Das war jedenfalls das erklärte Ziel …

Zwischen Juli 2009 und Juli 2011 wurden alle Heime und Dienste erstmalig nach der neuen Systematik geprüft, so auch das Pflegebüro Pflug. Nicht alle Benotungen wurden veröffentlicht, weil einige Pflegedienstleister gegen die Benotung Klage erhoben hatten.